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Versicherungslexikon
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Indirektes
Geschäft Individualversicherung
Industrieversicherung Invaliditätsgrad
Invaliditätsversicherung
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Indirektes
Geschäft
Von Erst- oder Rückversicherern in Rückdeckung genommenes
Geschäft.
Individualversicherung
Auch Vertrags- oder Privatversicherung genannt; Zweig der
Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen umfaßt,
die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind. Begriff
stellt auf die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes
ab. Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung
grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die wirtschaftlichen
und rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Kunden
beruhen auf autonomen Entscheidungen. Einschränkungen
der Autonomie ergeben sich aus der materiellen Staatsaufsicht
über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz.
Industrieversicherung
Kein einheitlicher Versicherungszweig, Oberbegriff der verschiedenen
Deckungenmöglichkeiten industrieller Risiken (Feuer-,
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Haftpflicht-, Transportversicherung
sowie Technische Versicherungen).
Invaliditätsgrad
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der
Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach
dem Invaliditätsgrad. Die Unfallversicherung zahlt bei
unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle,
bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität
entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme
(siehe auch "Gliedertaxe"). In der Berufsunfähigkeitsversicherung
orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung
der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei einer Berufsunfähigkeit
von mindestens 50 Prozent.
Invaliditätsversicherung
siehe Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
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